Team Arztpraxis Ossingen

Hausarztmodell

Wie funktioniert das Hausarztmodell?

Mir der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes per 1.1.1996 wurde die gesetzliche Grundlage für alternative Versicherungsmodelle – so auch für das Hausarztmodell – geschaffen.

Die Grundidee dieser Versicherungsform ist, dass Sie sich in allen gesundheitlichen Belangen immer zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Der Hausarzt erhält dadurch den ganzheitlichen Überblick über Ihren Gesundheitszustand und kann damit die Behandlung optimal koordinieren.

Hausarztversicherungen erfreuen sich deshalb bei den Versicherten einer zunehmenden Beliebtheit. Sicher ist dafür der Prämienrabatt ein gewichtiger Anreiz. Zusätzlich profitieren die Versicherten aber auch von der Rolle ihres Hausarztes als «Lotse» durch das Gesundheitswesen. Eine konstante Vertrauensperson, verbesserte Qualität und die Vermeidung unnötiger Kosten sind weitere Vorteile.

Rechte und Pflichten im Hausarztsystem

Als Patient können Sie Ihren Hausarzt unter den im hawa eingeschriebenen Hausärzten frei wählen. Ein Arztwechsel ist möglich unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen festgehaltenen Fristen. Ein geplanter Wechsel muss mit dem bisherigen Arzt und mit Ihrer Krankenkasse im Voraus abgesprochen werden.

Mit Ihrem Arzt entscheiden Sie gemeinsam über Ihre Behandlung. Ihr Arzt informiert Sie vollständig und Ihre Wünsche und Ängste werden respektiert. Sie dürfen eine vorgeschlagene Therapie auch ablehnen. Sie verpflichten sich jedoch, ärztlich empfohlene Massnahmen zu Förderung Ihrer Gesundheit zu unterstützen. Anregungen zu Art und Qualität der Behandlung sind immer willkommen.

Bei allen medizinischen Problemen wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt. Ihr Hausarzt ist zuständig für die Überweisung zum Spezialisten. In Ausnahmefällen (z.B. frauenärztliche und augenärztliche Untersuchungen) können Sie weiterhin direkt Ihren Spezialisten konsultieren. Die entsprechenden Bestimmungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse. Haben Sie während der Ferien oder in einem Notfall einen anderen Arzt konsultiert, so sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Hausarzt mitzuteilen.

Einen Kassenwechsel können Sie, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, vornehmen. Ihren Hausarzt müssen Sie dabei nicht wechseln. Und wenn Sie sich für eine Partnerkasse der hawadoc entscheiden, können Sie sogar weiterhin von den Vorteilen des Hausarztmodells profitieren.

Quelle: www.hawadoc.ch